Hallo Allerseits,
ich habe alte Kronprinz (KPZ) Stahlfelgen 5,5 x15 H2 mit ET27, die ich auf meinem 1600i mit 195/65 fahre. Anstelle der 195/60er habe ich 65er genommen, weil die Übersetzung beim 1600i ja eh schon viel zu kurz ist (wenn jemand ein längeres Getriebe oder eine ganze Hinterache von einem 1500er Käfer hat bitte melden!). Nach minimalem Vergrößern des ohnehin schon gigantischen Wendekreises is alles prima nur das Eintragen hier in Hessen ist ohne entsprechendes Gutachen anscheinend nicht möglich.
Ich habe ein Festigkeitsgutachten vom TÜV Pfalz für Mangels Stahlfelgen 5,5 x 15 H2 ET25, die eigentlich genauso sind und aussehen in denen auch die 195/65er Reifen für Käfer mit kurzem Vorderwagen (1200, 1300, 1500) freigegeben sind.
Weiterhin hat mir die Fa. Kronprinz ein Datenblatt von 1973 gesendet, das den Anbau meiner Felgen an Käfer mit kurzem Vorderwagen (1200, 1300, 1500) freigibt.
Das Problem ist allerdings, nun das bereits 2 Prüfer gesagt haben, dass der 1600i ein anderes Auto wäre als die 1200, 1300, 1500er aus Wolfsburg und es deshalb nicht geht .
Hat jemand vielleicht eine Unbedenklichkeitserklärung von VW die sagt der 1600i ist quasi wie ein 1500er einzugruppieren oder jemand einen Brief in dem die KPZ Felgen (6137B) mit den 195/65er Reifen eingetragen wurden?
Danke Moritz