Hallo Georg,
anbei das Bild mit den Kopfstützen.
Sie wurden von einem Prüfer des TÜV Offenbach begutachtet, es folgte die Erteilung der Betriebserlaubnis durch die Zulassungsstelle in Marburg (Ich wohne in Hessen!), danach wurden die Papiere durch die für mich zuständige Zulassungsstelle geändert.
Nach Angabe des Bundesverkehrsministeriums müssen nachträglich montierte Kopfstützen tatsächlich eingetragen werden. Ich habe dort online beim Bürgerservice angefragt und diese Auskunft erhalten. Selbst der TÜV-Prüfer hat sich darüber gewundert.
Gruß
Schöni