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Re: Steuern beim 1600i

BeitragVerfasst: So 11. Okt 2015, 17:12
von Hubertus
Ah... so,so... mir kam das mit ein Jahr AU sowieso komisch vor......

Re: Steuern beim 1600i

BeitragVerfasst: Mo 12. Okt 2015, 12:23
von Matz
tonatiuh hat geschrieben:Die UE-Käfer des Modelljahrs 2004 sind in EURO 3 eingestuft und müssen, wie alle anderen auch, nur alle 2 Jahre zur AU.
tonatiuh


Es gab die Auflage der UE bzw. der letzten 1600i´s mit der jährlichen AU, da die Fahrzeuge nicht über die geforderte OBD verfügen, wie es zu dem Zeitpunkt für eine Zulassung in D. Pflicht war.
Finde leider im Moment den Bericht darüber nicht.

MfG

Re: Steuern beim 1600i

BeitragVerfasst: Mi 28. Okt 2015, 08:46
von werni
Hallo Matz
HU und AU sind alle 2 Jahre fällig und werden bei der TÜV Prüfung gemacht . Egal ob Vergaser/ Benziner / Diesel /oder ohne OBD Stecker ! (PKW Zulassung)
Grüsse Werni

Re: Steuern beim 1600i

BeitragVerfasst: Sa 31. Okt 2015, 14:32
von Matz
Hallo Werni,

daß mit den 2 Jahren weiß ich auch, muss da ja auch 2jährig hin. ;)
ABER: Es ging/geht um die UE Edicion 1600i bzw.letztes Modelljahr. Und diese haben wegen der Zulassungsprobleme 2003/4 diese Auflage mit jährlich AU bekommen.

Zitat:
"Auf Stoibers Initiative hin konnten die letzten VW Käfer im Frühsommer 2004 zugelassen werden, mussten allerdings jährlich statt alle 2 Jahre zur Abgasuntersuchung."

Quelle: Alexander Franc Storz "Mexico Käfer" Motorbuch Verlag

Vorangehend wird die fehlende OBD und das die Euro3 auch im Kaltlauf erreicht werden muss u.a. als Zulassungshindernis in D. aufgeführt.


Bezogen wird sich dort auf einen Bericht von Herrn Rosenow

In wiefern diese Auflage der jährl. AU noch so aktuell ist bzw. gehandhabt wird, kann ich nicht sagen.
Da wäre ein Erfahrungsbericht eines (langjährigen) UE Besitzers recht interessant.

MfG

EDIT:

Hier ist noch eine Seite eines UE Besitzers, der die Zulassungsbestimmungen der UE aufgelistet hat.

Zitat:
"Die strengen Auflagen
Die Fahrzeuge mit Abgaswerten entsprechend Euro3 Norm dürfen
» ohne OBD2 Kontrollleuchte in Verkehr gebracht werden.
» Es muss eine Zulassung bis zum 31.12.2004 erfolgt sein.
» Um einen eventuellen Ausfall des Abgasreinigungssystems frühzeitig festzustellen wird eine jährliche Abgasuntersuchung vorgeschrieben."

nachzulesen unter "Kampf um die Zulassung"

http://www.ultima-edicion.de.vu/

Re: Steuern beim 1600i

BeitragVerfasst: Sa 31. Okt 2015, 17:17
von Hubertus
Also doch !....1mal im Jahr zur AU .....

Re: Steuern beim 1600i

BeitragVerfasst: Mi 25. Nov 2015, 16:20
von werni
Hallo
und wer prüft das im normalen Verkehr ?
Steht ja nicht auf dem Auto drauf ?
Grüsse Werni