siegfried41 hat geschrieben:Ich war der Meinung, dass man Anhängerkupplungen mit ABE nicht mehr beim TÜV eintragen lassen muß. Liege ich wohl falsch.
Gruß Siegfried
Wenn du eine ABE hast, in der das Fahrzeug korrekt mit der ABE des Fahrzeugs gelistet ist, dann ist eine Eintragung unnötig.
Nur hat unser 1600i in aller Regel keine ABE sondern eine Einzelgenehmigung und es wird bei den ABE's der Hängerkupplungen kaum ein 1600i gelistet sein. Somit wäre eine Einzelabnahme/Eintragung unvermeidlich.
Wobei: je mehr eingetragen ist, umso besser. Alleine wenn ein Mitglied der Rennleitung schon 20 Minuten mit dem Lesen des Fahrzeugscheins beschäftigt ist, dann geht sein Interesse an einer weiteren Prüfung gegen Null. Gleiches gilt für jeden weiteren TÜV Termin... die Freiheiten steigen, es blickt dann keiner mehr durch. Und das find ich gut !