von captainfuture » Fr 18. Okt 2013, 12:53 
			
			Lieber Käfer-Kalle,
das liegt an den Behörden. Die einen Tüvler handhaben es so, die anderen anders ...
Wir leben eben in einem Verwaltungsstaat dessen oberstes Ziel die Gebühren sind ...
Ich habe mich bei Omnicar in München erkundigt, hier die direkte Antwort per Elektropost:
"Im Prinzip ist das Fehlen der Leuchtweiterregulierung so zu lösen gewesen:
(A) der 1600 i hat keine und es läßt sich auch nicht nachrüsten.
(B) Er braucht sie nicht, weil er auch beladen zwei Kofferräume hat, vorne
und hinten, also niemals hinten so in die Knie gehen kann,
wie ein Auto mit Frontmotor und einzigen großen Kofferraum hinten
deshalb die - 1,2 % als kniffiger Kompromiss!!!
>>>
(C) Die einen Importeure hatten eine Ausnahme (wie Wensauer)
(C1)die anderen konnten dem TÜV die Punkte (A) und (B) plausibel machen..
die dritten haben sich um nichts gekümmert, und trotzdem eine Zulassung
erhalten, das waren dann die Autos, denen oft auch eine Nebelrückleuchte und
die Umrüstung der Scheinwerfer auf Standlicht "ohne Eintragung einer(dieser)
Ausnahme(n)" fehlte....