von KaBe » Di 12. Mai 2015, 09:03
Hallo,
Danke für die Antworten, verstehe ich nicht wieso DEKRA? Ich denke nur der Tüv kann per Einzelabnahme bei Fahrzeugen mit ausgenullter Schlüsselnummer Eintragungen vornehmen? Wohnst du in Mitteldeutschland?
Vlg. §§ 19 u. 21 StVZO.
Der 1600i ist ein Importfahrzeug, vergleichbar einer Kleinserie. Konnte man mit dem alten 1200er MEX eben zum Prüfer fahren um ATS Felgen eintragen zu lassen, so hatte man das Teilegutachten von ATS. Der Prüfer schaut sich das kurz an und fertig. Nun gilt das Teilegutachten für die ATS nicht für den 1600i, da ja der 1600i "kein Käfer" ist. Das bedeutet Einzalabnahme bei einem amtlich anerkannten Prüfingeneieur beim TÜV und in den neuen Bundesländern darf das auch die Dekra.
Alle Änderungen am 1600i müssen theoretisch so abgenommen und eingetragen werden. Für meinen 1303 US Import ist es genau das gleiche Spiel, ausgenullter Typschlüssel, Einzelabnahme.
Das Problem ist hier also einen willigen Prüfer zu haben. Weil man eben keine Rechtsanspruch hat, man hat kein Teilegutachten, wenn er ein Abgasgutachten haben will, dann will er das haben.
So sieht es aus.
Bisher ist mir auch nichts bekannt, dass diese Vorschrift geändert wurde oder so. Es ist wohl leider so.
KaBe
1303 US ´78 Cabriolet mit L-Jet Einspritzanlage.
1600i Minimal von 1995 mit Chip von Manfred und zusätzlichen Gebläsen für die Heizung im Motorraum.
Alltagsautos, pendle regelmäßig zwischen Harz und Ruhrgebiet im S mit dem Cabrio im W mit dem 1600i.